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Beratungshilfe

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Was ist Beratungshilfe?

Das ist in Deutschland eine Sozialleistung für den Rechtssuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit (z.B. Rechtsschutzversicherung) zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz (BerHG). Beratungshilfe wird gewährt für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens sowie für obligatorische Güteverfahren.

Beratungshilfe Muster Formular Vorlage

Muster Formular Vorlage Beratungshilfe (PDF)

Wer ist berechtigt, Beratungshilfe zu erhalten?

Personen mit geringem Einkommen können in der Regel Rechtsberatungshilfe beantragen. Dazu gehören Personen, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten, sowie Personen, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt. Auskunft über die Bedingungen und Anforderungen für die Beratungshilfe können Rechtssuchende beim örtlichen Amtsgericht einholen.

Wie kann man Rechtsberatungshilfe beantragen?

Die Beantragung von Rechtsberatungshilfe ist relativ einfach. Man muss lediglich ein entsprechendes Formular beim örtlichen Amtsgericht oder einem Anwalt einreichen. Das Formular enthält Informationen zu Einkommen, Ausgaben und anderen relevanten Daten, die zur Beurteilung der Antragsberechtigung erforderlich sind. Sobald der Antrag genehmigt wurde, kann man einen Anwalt oder eine Anwältin aufsuchen, um sich rechtlichen Rat und Unterstützung zu holen.

Formular Beratungshilfe (Hinweisblatt PDF)

Wofür wird Beratungshilfe erteilt?

Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Beratung und/oder Vertretung durch einen Anwalt gewährt. Wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig ist, kann bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

FAQ: Wissenswertes, Fragen und Antworten zum Thema

Was ist Beratungshilfe und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Beratungshilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Menschen mit geringem Einkommen, um ihnen den Zugang zu anwaltlicher Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Angelegenheiten zu ermöglichen. Jeder, der nachweist, dass er sich die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung nicht leisten kann, kann diese beantragen. Es gibt keine Alters- oder Staatsangehörigkeitsbeschränkungen für den Antragsteller.

Für welche Angelegenheiten kann Beratungshilfe beantragt werden?

Der Antrag kann für fast alle Rechtsangelegenheiten (Zivilrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, Steuerrecht) gestellt werden, soweit es sich um die außergerichtliche Lösung eines Rechtsstreits handelt. Im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht kann nur die Beratung, nicht aber die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gewährt werden.

Wo finde ich ein Beratungshilfe Muster Formular?

Auf unser Webseite finden Sie ein passendes Beratungshilfe Muster Formular als Vorlage für Ihr Anliegen.

Welche Kosten fallen an?

Der Rechtsanwalt erhält Gebühren für seine Tätigkeit ausschließlich aus der Staatskasse, daneben kann er aber vom Rechtssuchenden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 Euro inkl. Umsatzsteuer gemäß Nr. 2500 VV verlangen. Wird die Bewilligung von Beratungshilfe nachträglich wieder aufgehoben, kann der Rechtsanwalt die üblichen Gebühren gegenüber dem Rechtssuchenden geltend machen.

Wie beantragt man Beratungshilfe?

Der Antrag muss beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden, also dem Amtsgericht am Wohnsitz des Antragstellers. Der Antrag muss alle relevanten Informationen über den Antragsteller und das Beratungsthema enthalten. Es ist wichtig, dass der Antrag so vollständig wie möglich ausgefüllt wird, damit das Gericht über alle erforderlichen Informationen verfügt, um über den Antrag zu entscheiden. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird ein Beratungshilfeschein ausgestellt, mit dem der Antragsteller anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen kann.

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