Erbrecht
Ăbersicht der Themen
- Grundlagen des Erbrechts
- Wer sind erbberechtigte Verwandte?
- Rangfolge der gesetzlichen Erben
- Erbrecht des Ehegatten
- Wie kann die gesetzliche Erbfolge vermieden werden?
- FAQ: Wissenswertes, Fragen und Antworten zum Thema
- Was ist das Erbrecht?
- Was ist die gesetzliche Erbfolge?
- Wer sind erbberechtigte Verwandte?
- Sind Ehegatten erbberechtigt?
- Wie können Streitigkeiten im Erbrecht gelöst werden?
Grundlagen des Erbrechts
Das Erbrecht regelt die Ăbertragung des Vermögens einer Person nach deren Tod. Es legt fest, wer die Erben sind und wie das Erbe aufgeteilt wird. In Deutschland gilt das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge, d.h. wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, erben die Verwandten des Verstorbenen.
Wer sind erbberechtigte Verwandte?
Verwandte sind Personen, die gemeinsame Vorfahren haben. Nicht verwandt sind daher VerschwĂ€gerte: z.âB. Schwiegermutter, Schwiegersohn, Stiefvater, Stieftochter, angeheiratete Tante, angeheirateter Onkel.
Neben den Verwandten haben Ehegatten und adoptierte Personen ein eignes Erbrecht. Ist die Ehe geschieden, besteht kein Erbrecht mehr. Den Ehegatten gleichgestellt sind die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Rangfolge der gesetzlichen Erben
Nach dem Gesetz werden die Erben in verschiedene Ordnung eingeteilt.
Zu den Erben der ersten Ordnung gehören die Abkömmlinge des Verstorbenen, also die Kinder, die Enkel, die Urenkel usw.. Enkel und Urenkel können nur dann erben, wenn ihre Eltern bereits verstorben sind oder das Erbe nicht annehmen wollen.
Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Verstorbenen und deren Kinder und Kindeskinder, also die Geschwister und die Neffen und Nichten des Erblassers. Verwandte der zweiten Ordnung können nur dann erben, wenn keine Verwandten der ersten Ordnung vorhanden sind.
Die dritte Ordnung umfasst die GroĂeltern und deren Kinder und Kindeskinder (Tante, Onkel, Cousin, Cousine usw.), die vierte Ordnung die UrgroĂeltern und deren Kinder und Kindeskinder usw.
Ist nur ein Verwandter oder eine Verwandte aus einer vorhergehenden Ordnung noch am Leben, schlieĂen diese alle möglichen Erben einer ferneren Ordnung aus.
Erbrecht des Ehegatten
Der Ehegatte ist neben Abkömmlingen zu ÂŒ, neben Verwandten der zweiten Ordnung und neben GroĂeltern zu Âœ gesetzlicher Erbe. Haben die Eheleute im âgesetzlichen GĂŒterstand der Zugewinngemeinschaftâ gelebt, erhöht sich der oben angegebene Erbteil um ÂŒ.
Neben gemeinsamen Kindern erbt der Ehegatte somit die HĂ€lfte. Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch GroĂeltern vorhanden, erhĂ€lt der ĂŒberlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.
Ist weder ein Ehegatte vorhanden noch ein Verwandter festzustellen, wird der Staat gesetzlicher Erbe.
Wie kann die gesetzliche Erbfolge vermieden werden?
Wenn Sie die gesetzliche Erbfolge vermeiden wollen oder fĂŒr unpassend halten, sollten Sie ein Testament errichten. Ăberlegen Sie zunĂ€chst, wer Sie beerben könnte und wie Sie Ihren Nachlass verteilen möchten.
In einem Testament können Sie grundsĂ€tzlich völlig frei bestimmen, wer was unter welchen UmstĂ€nden aus Ihrem Vermögen bekommen soll. Sie können Vor- und Nacherben bestimmen oder wie der Nachlass bei mehreren Erben geteilt werden soll, die Teilung des Nachlasses ganz oder teilweise fĂŒr eine bestimmte Zeit ausschlieĂen, z.B. um einen Familienbetrieb zu erhalten, VermĂ€chtnisse anordnen oder einen Testamentsvollstrecker ernennen.
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FAQ: Wissenswertes, Fragen und Antworten zum Thema
Was ist das Erbrecht?
Das Erbrecht regelt die Ăbertragung des Vermögens einer Person nach deren Tod. Es legt fest, wer die Erben sind und wie das Erbe aufgeteilt wird.
Was ist die gesetzliche Erbfolge?
In Deutschland gilt das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge, d.h. wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt, erben die Verwandten und der Ehegatte des Verstorbenen.
Wer sind erbberechtigte Verwandte?
Verwandte sind Personen, die gemeinsame Vorfahren haben. Nicht verwandt sind daher VerschwĂ€gerte: z.âB. Schwiegermutter, Schwiegersohn, Stiefvater, Stieftochter, angeheiratete Tante, angeheirateter Onkel.
Sind Ehegatten erbberechtigt?
Neben den Verwandten haben Ehegatten und adoptierte Personen ein eignes Erbrecht. Ist die Ehe geschieden, besteht kein Erbrecht mehr. Den Ehegatten gleichgestellt sind die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Wie können Streitigkeiten im Erbrecht gelöst werden?
Erbrechtliche Streitigkeiten können durch auĂergerichtliche Einigungen oder gerichtliche Verfahren gelöst werden. Eine anwaltliche UnterstĂŒtzung kann hierbei hilfreich sein.
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