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Patientenverfügung

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Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung (§ 1901a Absatz 1 BGB) ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person im Voraus festlegt, ob und in welche Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe sie einwilligt und welche sie ablehnt, wenn sie in Zukunft nicht mehr in der Lage ist, ihre Entscheidungen selbst zu treffen.

Ist eine Patientenverfügung wichtig?

Solange Sie als Patient einwilligungsfähig sind, entscheiden Sie selbst über alle Sie betreffenden medizinischen Maßnahmen. Wenn Sie Ihren Willen aber nicht mehr äußern können, muss eine bevollmächtigte Person oder ein gesetzlicher Betreuer für Sie entscheiden und nach Ihrem „mutmaßlichen Willen“ handeln. Diesen Willen zu ermitteln ist für Angehörige oft sehr schwer. Daher ist es wichtig, mit einer Verfügung sicherzustellen, dass Ihr Wille im Ernstfall berücksichtigt wird.

Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?

Eine solche Verfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden.

Was muss in einer Patientenverfügung enthalten sein?

Wenn Sie überlegen, ob Sie eine Patientenverfügung erstellen wollen oder nicht, müssen Sie sich zunächst mit existenziellen Fragen auseinandersetzen, die Krankheit, Leiden und das Sterben betreffen und sich überlegen, was Ihnen dabei wichtig ist.

Manche Menschen haben Angst, dass nicht alles medizinisch Mögliche für Sie getan wird, andere fürchten, dass man sie künstlich am Leben hält und nicht sterben lässt.

Lassen Sie sich Zeit und erstellen Sie nicht vorschnell eine Patientenverfügung ohne sich über die Folgen Ihrer Entscheidungen im Klaren zu sein. Dabei sollten Sie bedenken, dass in bestimmten Grenzsituationen das Ergebnis medizinischer Maßnahmen und mögliche Folgeschäden nicht immer voraussehbar sind und ein Behandlungsverzicht das Lebensende bedeuten könnte.

In der Verfügung sollte genau festgelegt werden, welche medizinischen Maßnahmen im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Hierbei können beispielsweise Maßnahmen wie künstliche Ernährung, künstliche Beatmung oder auch Wiederbelebungsmaßnahmen festgelegt werden.

Wie lange gilt eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden (§ 1901 Absatz 1 Satz 3 BGB).

Ist eine Aktualisierung erforderlich?

Es ist nicht erforderlich, aber sinnvoll, diese Verfügung in bestimmten Zeitabständen (z. B. jährlich) zu erneuern oder zu bestätigen. So kann man im eigenen Interesse regelmäßig überprüfen, ob die getroffenen Festlegungen noch gelten oder abgeändert werden sollen. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn sich die persönlichen Lebensumstände oder medizinischen Möglichkeiten ändern.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorgevollmacht für den Krankheitsfall habe?

Wenn keine Vorsorgevollmacht für den Krankheitsfall vorliegt, müssen Ärzte im Ernstfall versuchen, den „mutmaßlichen Willen“ des Patienten zu ermitteln. Diesen Willen zu ermitteln, kann schwierig sein, wenn Sie nie gegenüber Angehörigen Ihre Vorstellungen für eine medizinische Behandlung, insbesondere in der letzten Lebensphase, geäußert haben.

Kompetente Unterstützung bei der Patientenverfügung

Um eine rechtssichere Patientenverfügung zu erstellen, ist es empfehlenswert, sich vorher rechtskundig beraten zu lassen. Die Anwaltskanzlei Konny Brauns in Haan unterstützt Sie gerne bei der Erstellung einer solchen Verfügung entsprechend Ihren persönlichen Wünsche und Vorgaben. Man berücksichtigt dabei vor allem auch die gesetzlichen Anforderungen.

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Allgemeine Fragen zur Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus festlegen, ob und welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt sein?

Nein, eine Patientenverfügung muss nicht notariell beglaubigt sein. Man kann sie auch handschriftlich verfassen. Allerdings ist es ratsam, die Verfügung von einem Anwalt überprüfen oder erstellen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie rechtsgültig ist.

Ab welchem Alter kann man eine Patientenverfügung verfassen?

Grundsätzlich kann jeder ab 18 Jahren eine persönliche Willenserklärung verfassen. Allerdings ist es sinnvoll, sich erst mit dem Thema auseinanderzusetzen, wenn man sich über seine eigenen Wünsche im Hinblick auf medizinische Behandlungen im Falle einer schweren Krankheit oder Verletzung im Klaren ist.

Kann man eine Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen?

Ja, eine Vorsorgevollmacht für den Krankheitsfall kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, solange die Person noch dazu in der Lage ist. Es ist wichtig, dass die Verfügungen im Bedarfsfall immer aktuell sind und den eigenen Wünschen entsprechen.

Wie sollte eine Patientenverfügung verfasst sein?

Eine Vorsorgevollmacht für den Krankheitsfall sollte präzise, eindeutig und verständlich verfasst sein, damit im Ernstfall keine Missverständnisse oder Interpretationsspielräume entstehen. Es sollten alle relevanten medizinischen Maßnahmen aufgelistet werden, die gewünscht oder abgelehnt werden.

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Die medizinische Behandlung wird ausschließlich durch die Patientenverfügung geregelt, während eine Vorsorgevollmacht auch andere Bereiche wie finanzielle Angelegenheiten betrifft.

Muss eine Patientenverfügung registriert werden?

Es besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Vorsorgevollmacht für den Krankheitsfall zu registrieren. Allerdings kann es sinnvoll sein, die Verfügungen bei einem Register wie dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu hinterlegen, damit im Ernstfall schnell darauf zugegriffen werden kann.

Können Angehörige die Entscheidungen in einer Patientenverfügung ignorieren?

Nein, Angehörige sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Wünsche in einer persönliche Willenserklärung zu respektieren. Wenn sie dies nicht tun, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Wenn Sie keine solche Verfügung haben und sich aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr äußern können, wird die Entscheidung über Ihre medizinische Behandlung von Ihren Angehörigen oder einem gerichtlich bestellten Betreuer getroffen. Dies kann zu Konflikten und Unsicherheiten führen. Es wird empfohlen, eine Vorsorgevollmacht für den Krankheitsfall zu erstellen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden und Sie die bestmögliche Behandlung erhalten.

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