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Arbeitsrecht

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Was ist das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht dient dem Arbeitnehmerschutz und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es ist Teil der Zivilrechtsordnung und umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbstständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.

Unterschiedliche Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Bei der Vertretung von Arbeitgebern geht es vor allem um die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Lösungsmöglichkeiten bei auftretenden Konflikten bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, gegen eine Kündigung vorzugehen und eine möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erhalten. Entscheidend ist die Einhaltung der 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage, die ein schnelles Handeln erfordert. Oft geht es dabei auch um Ansprüche auf Erteilung eines wohlwollend qualifizierten Arbeitszeugnisses, Lohn- und Urlaubsansprüche oder Überstundenvergütungen.

Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, in dem alle wichtigen Aspekte wie Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen usw. geregelt sind. Der Arbeitsvertrag kann durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder betriebliche Übung ergänzt werden. Zudem existieren Sonderbestimmungen im Handelsgesetzbuch für kaufmännische Angestellte sowie in der Gewerbeordnung für gewerbliche Arbeitnehmer.

Aufhebungs- oder Änderungsverträge

Im Gegensatz zur Kündigung werden Aufhebungs- oder Änderungsverträgen einvernehmlich geschlossen und bedürfen stets der Zustimmung des Vertragspartners. Durch den Aufhebungsvertrag (Auflösungsvertrag) wird der Arbeitsvertrag beendet, was weitreichende Konsequenzen und den Verlust des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer zur Folge hat. Ein solcher Vertrag sollte von Arbeitnehmern daher niemals vorschnell ohne rechtliche Beratung abgeschlossen werden.

Mit einem Änderungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer neue Konditionen für ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Werden dem Arbeitnehmer bessere Bedingungen (z.B. höheres Gehalt) angeboten, ist eine Zustimmung zu seinem Vorteil. Bei schlechteren Konditionen sollte unbedingt eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Kündigung

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen. Hierbei handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung, so dass eine Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht erforderlich ist.

Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten jedoch unterschiedliche Kündigungsfristen und Voraussetzungen für die Kündigung, die u.a. in §§ 622 BGB geregelt sind. Für die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gilt § 626 BGB.

Abfindung

Eine Abfindung ist eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands und kann bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag gezahlt werden. Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht nicht. Bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers scheidet eine Abfindung ohnehin aus.

Wann wird eine Abfindung gezahlt?

Bei einer sozial ungerechtfertigten Kündigung wird eine Abfindung in der Regel nur gezahlt, wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erhebt. Im Falle eines Aufhebungsvertrags wird die Abfindung in der Regel direkt im Vertrag vereinbart und sollte unter Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ausgehandelt werden.

Die wichtigsten Rechtsquellen sind: §§ 910 KSchG§ 1a KSchG§§ 145 ff. BGB§ 611 ff. BGB; §§ 111113 BetrVG.

FAQ: Wissenswertes, Fragen und Antworten zum Thema

Welche Beratungen erfolgen im Arbeitsrecht?

Die Beratung im Arbeitsrecht hängt von den Interessen des Ratsuchenden ab, die bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterschiedlich sind. Für Arbeitgeber sind vor allem die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und/oder Änderungsverträgen sowie die Klärung von Kündigungsmöglichkeiten wichtig.

Arbeitnehmern geht es vor allem darum, gegen eine Kündigung vorzugehen, eine möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erhalten, Lohn- und Urlaubsansprüche oder Überstundenvergütungen durchzusetzen..

Kann ich mich gegen die Kündigung meines Arbeitgebers wehren?

Bei einer Kündigung besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Entscheidend ist die Einhaltung der 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage, die ein schnelles Handeln erfordert. Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung können Sie erfahren, ob eine Kündigungsschutzklage zulässig ist und Aussicht auf Erfolg bietet.

Wie hoch ist die Abfindung?

Die Höhe der Abfindungszahlung ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Einkommen des Arbeitnehmers. In der Regel beträgt die Abfindungszahlung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Kann ich eine Abfindung auch ohne Anwalt verhandeln?

Grundsätzlich ist es möglich, eine Abfindung ohne Anwalt zu verhandeln. Es ist jedoch ratsam, sich zumindest anwaltlich beraten zu lassen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und eine Strategie zu entwickeln.

Wie kann ich mich bei arbeitsrechtlichen Fragen an Ihre Kanzlei wenden?

Wenn Sie Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen haben oder Ansprüche aus Ihrem Arbeitsvertrag geltend machen möchten, steht Ihnen die Anwaltskanzlei Konny Brauns in Haan beratend zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Website.

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